Aktuelles

Abgespeckte Form: Marktanreizprogramm wieder aufgelegt

Eine Kürzung kommt selten allein - Die wichtigsten Änderungen in den Förderprogrammen der KfW  

An dieser Stelle ist zu berichten, dass auch das Förderprogramm der KfW in SHK-relevanten Bereichen massiv gekürzt und in Teilen ganz gestrichen wird. Dies ist ein weiterer schwerer Rückschlag, zum einen für die SHK-Branche, die die „Rundum-Sorglos-Förderprogramme“ der KfW auch nach dem Einbruch des MAP als verlässliche und kundenwirksame Instrumente nutzte, zum anderen für den Endverbraucher, der diese Programme als Einstieg in die Energieeinsparung nutzte, und letztlich auch für die Erreichung der politisch verordneten Klimaschutzziele. Hier nun die ab dem 1. September 2010 geltenden Programmänderungen im Orginiallaut der KfW:

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EU-Gebäuderichtlinie tritt am 8. Juli in Kraft

Am 18. Juni 2010 ist die einen Monat zuvor vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (Download). Sie tritt nun am 8. Juli 2010 in Kraft. Dann hat sie noch keine sofortigen Auswirkungen auf die Planung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden
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Fördermittel

Was Gesetz ist wird nicht gefördert, dies ist ein Grundsatz der staatlichen Förderung und dies ist auch der Grund warum sie heute mehr als nur das Nötigste tun sollten, denn das bekommen Sie gefördert.

So achten wir bei unseren Beratungen und Berechnung schon von Anfang an auf die optimale Möglichkeit der staatlichen Förderung. Den manchmal genügt nur die Veränderung eines kleinen Details um in die nächst höhere Förderung zu gelangen.

Die klassische Förderstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt.
Hier wird alles rund um das Energie-effiziente Sanierung und Bauen gefördert, wobei die Förderung von Sanierungsmaßnahmen weit bessere Konditionen erhält als z.B. der Neubau. Es gibt vergünstigte Kredite, Zuschüsse und Sonderförderungen zur Reduzierung des CO2 Ausstoß.
Es gibt Maßnahmen die müssen vor Beginn beantragt und genehmigt werden und es gibt Maßnahmen die können nach der Durchführung gefördert werden. Auch dies muss bei der Beratung berücksichtigt werden.

Es gibt die ganz großen Förderpakete z.B. beim Neubau oder der Komplettsanierung oder aber auch die Förderung von Einzelmaßnahmen wie z.B. der Austausch von Fenstern. Und es gibt kleine und kleinste Maßnahmen wie der Einbau einer neuen Pumpe oder eines neuen Thermostatventils.
Aber auch die Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann gefördert werden.

Eine weitere Förderstelle ist die Bafa (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle)
Hier wird u.a. die Anlagentechnik gefördert, also der Einbau von Solaranlagen oder Wärmepumpen.
Auch fördert die Bafa die Vor-Ort Beratung http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/

Und dann sind da noch verschiedene regionale Fördermöglichkeiten wie z.B. durch das Umweltämter der Städte und Gemeinden.

Auch die Hersteller von Heizungssystemen haben manchmal besondere Förderpakete im Programm, wobei dies in erster Linie der Absatzverbesserung dient, aber vielleicht passt es ja gerade in Ihr Heizungskonzept.

Zugegeben, die Förderung ist ein wahrer Dschungel aber mit unserer Hilfe holen Sie immer das Optimum heraus.

Nützliche Links:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien
www.muenster.de/stadt/umwelt/altbausanierung
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