Aktuelles

Abgespeckte Form: Marktanreizprogramm wieder aufgelegt

Eine Kürzung kommt selten allein - Die wichtigsten Änderungen in den Förderprogrammen der KfW  

An dieser Stelle ist zu berichten, dass auch das Förderprogramm der KfW in SHK-relevanten Bereichen massiv gekürzt und in Teilen ganz gestrichen wird. Dies ist ein weiterer schwerer Rückschlag, zum einen für die SHK-Branche, die die „Rundum-Sorglos-Förderprogramme“ der KfW auch nach dem Einbruch des MAP als verlässliche und kundenwirksame Instrumente nutzte, zum anderen für den Endverbraucher, der diese Programme als Einstieg in die Energieeinsparung nutzte, und letztlich auch für die Erreichung der politisch verordneten Klimaschutzziele. Hier nun die ab dem 1. September 2010 geltenden Programmänderungen im Orginiallaut der KfW:

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EU-Gebäuderichtlinie tritt am 8. Juli in Kraft

Am 18. Juni 2010 ist die einen Monat zuvor vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (Download). Sie tritt nun am 8. Juli 2010 in Kraft. Dann hat sie noch keine sofortigen Auswirkungen auf die Planung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden
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EU-Gebäuderichtlinie tritt am 8. Juli in Kraft

EU-Gebäuderichtlinie tritt am 8. Juli in Kraft
Am 18. Juni 2010 ist die einen Monat zuvor vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (Download). Sie tritt nun am 8. Juli 2010 in Kraft. Dann hat sie noch keine sofortigen Auswirkungen auf die Planung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden.

Für die EnEV ergibt sich aber bezüglich Energieausweisen, Inspektionen und energetischen Mindestanforderungen erheblicher Novellierungsbedarf in mehreren Stufen („nach 30 Monaten“, „nach 36 Monaten“, „bis 2015“…), jedoch müssen die Vorschriften dafür bis zum 9. Juli 2012 von den Mitgliedstaaten veröffentlicht worden sein. Die letzte datierte Frist ist der 31. Dezember 2020: Nach diesem Tag errichtete Gebäude müssen dann Niedrigstenergiegebäude sein. Für den Standard gibt die EU-Gebäuderichtlinie lediglich einen Rahmen vor. Genauer spezifizieren dürfen (müssen) ihn die einzelnen Mitgliedstaaten. Ein ausführlicher Fachartikel zu Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie erscheint in der nächsten GEB-Ausgabe 07/08-2010 (hier erhalten Sie Ihr Probeabo). GLR
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