Aktuelles

Abgespeckte Form: Marktanreizprogramm wieder aufgelegt

Eine Kürzung kommt selten allein - Die wichtigsten Änderungen in den Förderprogrammen der KfW  

An dieser Stelle ist zu berichten, dass auch das Förderprogramm der KfW in SHK-relevanten Bereichen massiv gekürzt und in Teilen ganz gestrichen wird. Dies ist ein weiterer schwerer Rückschlag, zum einen für die SHK-Branche, die die „Rundum-Sorglos-Förderprogramme“ der KfW auch nach dem Einbruch des MAP als verlässliche und kundenwirksame Instrumente nutzte, zum anderen für den Endverbraucher, der diese Programme als Einstieg in die Energieeinsparung nutzte, und letztlich auch für die Erreichung der politisch verordneten Klimaschutzziele. Hier nun die ab dem 1. September 2010 geltenden Programmänderungen im Orginiallaut der KfW:

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EU-Gebäuderichtlinie tritt am 8. Juli in Kraft

Am 18. Juni 2010 ist die einen Monat zuvor vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (Download). Sie tritt nun am 8. Juli 2010 in Kraft. Dann hat sie noch keine sofortigen Auswirkungen auf die Planung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden
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Architekten

Ob Wohn- oder Nicht-Wohngebäude, die neue EnEV 2009 verlangt von der Gebäudehülle und der Anlagentechnik viel. Schon im Vorentwurf werden die Grundlagen der späteren Energieeffizenz eines Gebäudes gelegt und damit auch welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Ob Umbau, Sanierung oder Neubau wir erarbeiten für Sie baubare Energiekonzepte. Durch unsere moderne EDV-Anlage können wir auf Änderungswünsche flexibel und schnell reagieren, können verschieden Heizkonzepte miteinander vergleichen und schon früh Hinweise auf Fördermöglichkeiten geben. Wir können für Sie als Ihr Energiefachmann gemeinsam Ihre Kunden beraten, in Ihrem Namen, in Ihrem Interesse.

Wir erstellen für Sie spezifische Leistungsverzeichnisse für Heizung, Klima, Lüftung und Sanitärinstallation und unterstützen Sie bei der Bauüberwachung. Wir übernehmen auch gerne die kompletten Leistungsphasen 5-9 der HOAI. Als zugelassener Energieberater erfüllen wir alle Voraussetzung für die Förderung der KfW-Förderbank zur Baubegleitung durch einen Sachverständigen, immerhin bis zu 2.000€ vom Staat.
Ingenieurbüro Beffart